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Kündigungsbutton: Onlineverträge müssen online kündbar sein

Kündigungsbutton: Onlineverträge müssen online kündbar sein

Geschätze Lesezeit: 3 Minuten
Steffen
Die Zeiten, in denen Kunden Abos in nur wenigen Klicks abgeschlossen haben und eine Kündigung aufwendig gewesen ist, sind vorbei. Denn seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen im Abo anbieten, die Pflicht zum Online-Kündigungsbutton. Daraus ergibt sich ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes neues Online-Kündigungsverfahren.
Der "Kündigungsbutton" muss es Kunden schnell und unkompliziert über die Onlineplattform ermöglichen zu kündigen. Der Kündigungsbutton muss zudem frei zugänglich sein und darf sich nicht hinter einem Login befinden. Des Weiteren müssen Verträge, die auch online geschlossen werden können, aber vor Ort geschlossen wurden, auch online kündbar sein. Für Verträge mit strengen Formvorschriften, also Verträge für die laut Gesetz eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist, und Verträge in Bezug auf Finanzdienstleistungen gilt der Kündigungsbutton nicht.

Was kann passieren, wenn die Regelung nicht umgesetzt wird? 

Klageberechtigte Verbände den Onlineshop abmahnen und eventuell Schadensersatz geltend machen. Sollte der Kündigungsbutton nicht im Onlineshop oder der Onlinepräsenz vorhanden sein, besteht die Möglchkeit, dass Kunden die fristlose Kündigung aussprechen.

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